Allgemeine Geschäftsbedingungen – tandemfliegen.aero

Download AGB tandemfliegen.aero (PDF)

tandemfliegen.aero • Inhaberin Gabi Kittelberger verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern.

Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen:

Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch tandemfliegen.aero.

Die Bedingungen erkenne ich durch Absenden meiner Anmeldung / Bestellung, Begleichen des Rechnungsbetrages, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages, und durch Einlösung des Tickets an.

1. Pflichten des Ticketbestellers

Der Ticket-Besteller verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dem Ticket-Empfänger und/oder dem Fluggast die AGB bekannt zu machen.
Bei Bestellung eines Flugtickets wird dieses zusammen mit der Rechnung vorab dem Besteller zugeschickt.
Der Besteller eines Tickets verpflichtet sich durch die Anmeldung / Bestellung verbindlich zur Bezahlung der Fluggebühr. Die Fluggebühr ist ohne Abzug zahlbar.
Bei Buchung / Reservierung eines Passagierfluges per Email oder mündlich ist die Gebühr unmittelbar vor oder nach Durchführung des Fluges zahlbar.

2. Ablauf und Regelungen zur Reservierung

Bei Reservierungen von Gruppen an Wochenenden behält sich tandemfliegen.aero in Einzelfällen vor, 50% des Flugpreises / Person mittels Rechnung vorab zu erheben. Diese wird im Anschluss des Fluges mit dem Flugpreis verrechnet.
Es entstehen in keinem Fall Reservierungsgebühren.
Bei der Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen ohne vorherige Absage oder kurzfristigen Absagen (weniger als 24 h vor dem Flugtermin) ist tandemfliegen.aero berechtigt, aufgrund seines Planungsaufwandes und Pilotenbezahlung eine Gebühr von 50% des Ticket- bzw. Flugpreises in Rechnung zu stellen.
Der Pilot kann bei übermäßiger Verspätung am vereinbarten Treffpunkt die Beförderung und damit die Einlösung des Gutscheins verweigern, sofern durch die Verspätung nachfolgende Flüge gefährdet sind.

3. Gültigkeit der Gutscheine und Leistungen

Tickets haben eine Gültigkeit von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum. Das Ticket wird einmalig um weitere 6 Monate auf Antrag verlängert.
Die maximale Gesamtgültigkeit des Tickets beträgt 18 Monate. Flugtickets sind auf andere Personen übertragbar.
Bei Verlust eines Tickets besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Beförderung durch tandemfliegen.aero.
Die Dauer des Fluges hängt u.a. von Faktoren ab, die nicht vom Piloten beeinflussbar sind (Thermikstärke, Jahreszeit und Windrichtung). Wir weisen darauf hin, dass beim Gleitschirm fliegen eine bestimmte Flugzeit nicht garantiert werden kann.
Veranstalter und tandemfliegen.aero verpflichten sich, die mit dem Verkauf eines bestimmten Tickets angegebene Flugzeit durch professionelle Wetteranalysen und Kundenberatung (ggf. Terminverschiebungen) grundsätzlich zu ermöglichen.
Sollte die bezahlte Flugzeit nicht erreicht werden, stellt tandemfliegen.aero auf Wunsch eine Gutschrift in Höhe des zu viel bezahlten Betrages für ein neues Gleitschirmflugticket aus. Dieses ist nicht personengebunden.
Barauszahlungen oder Rücküberweisungen sind nicht möglich.

4. Widerruf und gesetzliches Rücktrittsrecht

Bei Kauf eines Tickets besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht von vier Wochen. Die Frist beginnt ab Erhalt des Gutscheines. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich.
Stornogebühren entstehen nicht.

5. Verantwortlich handelnde Personen

Im Falle der Vermittlung bzw. Weitergabe der Flüge an andere Piloten kommt am Flugtag zwischen dem Gutscheininhaber und dem Piloten immer ein privat- und haftungsrechtlicher Luftbeförderungsvertrag zustande.
In diesen Fällen gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters bzw. Piloten, die mit den AGB von tandemfliegen.aero in allen entscheidenden Punkten deckungsgleich sind. Die erforderliche Flugausrüstung wird gestellt.
Der zuständige Tandempilot tritt als eigener Veranstalter auf. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.
Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter) für ungeeignet hält.
Flugtermine werden grundsätzlich zwischen dem Piloten und dem Ticketinhaber bzw. Fluggast vereinbart. Eine feste Termineinhaltung kann nur bei sicheren Wetterbedingungen für Tandemflüge garantiert werden.

6. Hinweis zu Risiken der Luftsportart Paragliding

Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen muss tandemfliegen.aero darauf hinweisen, dass es beim Gleitschirmfliegen / Paragliding im Tandem – etwa beim Starten, im Flug oder beim Landen, durch Stolpern oder anderem Fehlverhalten – natürlich auch zu Unfällen oder Verletzungen kommen kann.
tandemfliegen.aero und Piloten verpflichten sich, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten.

7. Pflichten des Passagiers, Termine, Leistungen

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten in allen Phasen des Flugerlebnisses Folge zu leisten. Bei Schäden an Personen oder Flugausrüstung durch Nichtbefolgen von Anweisungen haftet der Passagier.
Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen, zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen.
Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen.
Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.
Der Passagier verpflichtet sich, zweckentsprechende Kleidung, insbesondere feste Schuhe (über die Knöchel reichend) zu tragen.
Der endgültige Termin des Fluges wird kurzfristig abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn die Witterungsverhältnisse dies nicht zulassen.
Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers. Die Kosten für die Bergbahnfahrt sind nicht in der Fluggebühr / im Flugticket enthalten.
Bei Terminverschiebung oder Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen.
Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch generell bestehen.
Das jeweilige Fluggebiet kann auf Wunsch durch den Fluggast ausgewählt werden. Sollte die Windrichtung für den ausgewählten Berg nicht optimal sein, wird in Abstimmung mit dem Fluggast das Fluggelände durch tandemfliegen.aero bzw. durch den zuständigen Piloten bestimmt.

8. Anmeldung vor dem Flug

Der Passagier ist verpflichtet, vor seinem Flug eine schriftliche Anmeldung beim für ihn zuständigen Piloten auszufüllen.
Mit Anmeldung durch den Passagier wird zwischen Passagier und dem für den Flug zuständigen Piloten ein privat- und haftungsrechtlicher Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen.
Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er von den AGB des Veranstalters in Kenntnis gesetzt wurde und er diese verstanden hat.
Der Halter und Pilot bestätigt mit der Anmeldung dem Passagier das Vorhandensein einer persönlichen und gültigen Sitzplatz- Unfall- und Haftpflichtversicherung für Tandemflüge.

9. Ausrüstung, Ausstattung

Helm und auf Wunsch Handschuhe werden durch den für den Flug zuständigen Piloten gestellt. In Abhängigkeit der Außentemperatur und Wunsch des Passagiers wird durch den Piloten auch ein Fliegeranzug gestellt.
Es entstehen keine weiteren Kosten für Ausrüstung.

10. Minderjährige Fluggäste und Passagiere

Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Elternteile oder des gesetzlichen Vertreters benötigt. Das Mindestgewicht beträgt 35 kg.

11. Haftung

tandemfliegen.aero • Inhaberin Gabi Kittelberger garantiert jedem Passagier das Vorhandensein sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Versicherungen. Diese beinhalten: Haftpflicht, Halterhaftpflicht – sowie Unfallversicherung für Pilot und Passagier.
Die Haftung durch tandemfliegen.aero • Gabi Kittelberger, Inhaber, Gewerbeführer und Piloten für Schäden des Passagiers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens.
Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden.
Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne tandemfliegen.aero, Inhaber, Gewerbeführer und Piloten Rückgriff zu nehmen.
tandemfliegen.aero haftet nicht für die fehlerfreie Durchführung der jeweiligen Tandemflüge anderer Veranstalter.
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann.
Alle mitgeführten Gegenstände (z.B. Kleidung, Schmuck, Handy, Brille, Fotoapparat) können beschädigt werden und unterliegen nicht der Haftung durch tandemfliegen.aero und Piloten.

12. Datenschutz

tandemfliegen.aero und Veranstalter verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere §§ 5,9,11 BDSG) und zur Einhaltung der europäischen Richtlinien in diesem Zusammenhang.
Bei der Anfertigung von Bildern oder Videos beim Flug hat tandemfliegen.aero das stillschweigende Einverständnis des Fluggastes, dass ggf. einzelne Bilder oder Videosequenzen gewerblich für Filme, Homepage, o.ä. verwendet werden dürfen.
Sollte der Fluggast dies ausdrücklich nicht wünschen, ist dies tandemfliegen.aero und Piloten vor dem Flug mitzuteilen.

13. Schlussbestimmungen / Wirksamkeit der AGB

Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Verpflichtungen oder Ansprüche im Zusammenhang mit diesen AGB ist, sofern zulässig, Rosenheim.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.

Samerberg, den 21. September 2011

tandemfliegen.aero • Gabi Kittelberger

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