Versicherungen beim Gleitschirmfliegen
Für das Gleitschirmfliegen hat der Gesetzgeber in Deutschland spezielle Versicherungen vorgesehen bzw. vorgeschrieben. Diese sind im Flugpreis enthalten. Unsere Tandempiloten besitzen alle notwendigen Versicherungen für den Passagier und für sich selbst.
Die Versicherungen im Einzelnen
- Halter-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Dritter
- Passagierhaftpflichtversicherung speziell für den Tandemflug im Gleitschirm
- Unfallversicherung für die Tandemgäste
Vor jedem Tandemflug füllen unsere Passagiere eine Anmeldung aus. In dieser stimmt der Passagier zu, dass er den Anweisungen des Tandempiloten Folge leistet und er durch den Tandempiloten ausreichend über den Ablauf informiert wurde.
Der Pilot unterschreibt für das Vorhandensein sämtlicher Versicherungen.
