
Versicherungen beim Gleitschirmfliegen
Für das Gleitschirmfliegen hat der Gesetzgeber in Deutschland spezielle Versicherungen vorgesehen bzw. vorgeschrieben. Diese sind im Flugpreis enthalten. Die Tandempiloten besitzen alle notwendigen Versicherungen für den Passagier und für sich selbst.
Die Versicherungen im Einzelnen
- Halter-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Dritter
- Passagierhaftpflichtversicherung speziell für den Tandemflug im Gleitschirm
Vor jedem Tandemflug füllen unsere Passagiere eine Anmeldung aus. In dieser stimmt der Passagier zu, dass er den Anweisungen des Tandempiloten Folge leistet und er durch den Tandempiloten ausreichend über den Ablauf informiert wurde. Zudem stellt diese Anmeldung einen haftungsrechtlichen Luftbeförderungsvertrag zwischen Passagier und Tandempilot dar. Der Tandempilot ist für den konkreten Tandemflug der Veranstalter.
Der Pilot unterschreibt für das Vorhandensein sämtlicher Versicherungen.